Wie in den verbandseigenen Publikationen in der Vergangenheit immer wieder berichtet wurde , haben die BDS-Vertreter bei ihren Gesprächen mit SPD-Parlamentariern (unter anderem mit Minister Sigmar Gabriel, der Mittelstandsbeauftragten Iris Gleicke und der SPD-Beauftragten für das Handwerk, Sabine Poschmann) stets auf die bürokratischen Hemmnisse beim gesetzlichen Mindestlohn hingewiesen. Die Interventionen des BDS scheinen auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Wie aus dem Arbeits- und Sozialministerium zu hören war, will Andrea Nahles auf die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit verzichten, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2 000 Euro brutto betragen hat. Allerdings bleibt die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2 958 Euro für Saisonbeschäftigte und Minijobber im gewerblichen Bereich unverändert bestehen. Von der Aufzeichnungspflicht generell ausgenommen werden auch mitarbeitende Familienangehörige, so Andrea Nahles. Bei der Auftraggeberhaftung sicherte die SPD-Politikerin eine gemeinsame Klarstellung von Arbeits- und Finanzministerium bei der Zollverwal- tung zu. Soll heißen: In den meisten Fällen besteht im Hinblick auf den Mindestlohn keine Auftraggeberhaftung.
Ebenfalls angestrebt wird eine gesetzliche Klarstellung für das Ehrenamt. Grundsätzlich sind ehrenamtliche Tätigkeiten vom Mindestlohn ausgenommen. In der Praxis gibt es aber durchaus Probleme, weil im Breitensport Übungsleiter vielfach als Minijobber angestellt sind. Durch eine gesetzliche Klarstellung soll diese Verfahrensweise nun weiter erlaubt sein.
Noch im Frühjahr hatte die Arbeitsministerin eine Lockerung der Dokumentationspflichten kategorisch abgelehnt. Ihren Sinneswandel begründete Nahles gegenüber der Zeitung Die Welt: „Es ist schlichtweg nicht möglich gewesen, eine seriöse Bewertung zu machen, bevor wir nicht valide Daten auswerten konnten.“
BDS Team Bundesverband