Die neue Verordnung verlangt von uns medizinische Masken in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Gottesdiensten und bei Behördengängen zu tragen. Daher wollen wir auf die Unterschiede zwischen den Masken hinweisen.
Medizinische Masken sind sog. OP-Masken, die vor allem andere Personen schützen. Der Eigenschutz ist begrenzt, kann aber bei engerem Anliegen im Gesicht verbessert werden. Das kann z. B. durch ein zusätzliches Tragen einer Stoffmaske erreicht werden. Im Gegensatz zu einer Stoffmaske wirken OP-Masken besser, da spezielle Vliese verarbeitet werden, die nicht so grobporig sind.
FFP2-Masken, die zwar aus dem Arbeitsschutz kommen, aber nun auch unter dem Begriff „Medizinische Masken“ fallen, bieten einen noch besseren Schutz. Das ist abhängig von ihrem Filter, der aber mindestens 94% der Aerosole herausfiltern kann. Ausländische FFP2-Masken mit den Bezeichnungen KN95, N95, P2, D2 oder CPA wirken ähnlich.
Da FFP2-Masken relativ teuer sind, kann man diese durchaus wiederverwenden, obwohl viele eigentlich als Einmalprodukt gelten. Die Münsteraner Hochschule gab die Empfehlung heraus die getragene Maske 7 Tage an der Luft zu trocknen, bevor man sie wieder (nach diesem Prinzip bis zu 5 Mal) verwenden kann.
Da viele Fälschungen im Umlauf sind, sollten die Kennnummern überprüft werden:
• DIN-Norm: EN 149:2001
• CE-Zeichen und eine vierstellige Nummer, die die Prüfstelle kennzeichnet (z. B. 0158 für Dekra, 0121 für das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – IFA).
• „R“ für wiederverwendbar, „NR“ für nicht wiederverwendbar (wobei hier das Münsteraner Verfahren trotzdem angewandt werden kann.
Quelle: Die Rheinpfalz vom 22.01.2021