Die Omnibus-Richtlinie, ein neues Gesetzespaket, das den Online-Handel EU-weit transparenter gestalten soll, ist seit dem 28.05.2022 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:
– Bei Rabattaktionen muss der niedrigste Preis, der innerhalb der (mindestens) letzten 30 Tage angewendet worden ist, angegeben werden.
– Produktbewertungen müssen vom Händler auf Echtheit geprüft werden.
– Verbraucher können unter bestimmten Wettbewerbsverstößen, Schadenersatz fordern.
– Änderung der Widerrufsbelehrung und des Widerrufsformulars für digitale Produkte und des online basierenden Warenverkaufs.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Formularen für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular für den Online Warenverkauf und Dienstleistungen.
Zu beachten ist, dass es keine Übergangsfrist gibt. Es drohen Abmahnungen, falls alte Formulare benutzt werden. Ausführlichere Informationen zu den Widerrufsrechtsänderung finden Sie hier
Weitere Information zu der Omnibus Richtlinie finden sie hier
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