Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat das Bundesfinanzministerium Anfang Dezember erklärt, dass die Steuererklärungsfrist für 2019 um einen Monat bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Die Große Koalition hat sich allerdings auf eine umfassende Fristverlängerung für die Steuererklärung 2019 verständigt und will das, laut Aussagen von Koalitionspolitikern, im nächsten Steuergesetz regeln.
Voraussetzung: Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der Paragrafen 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes müssen mit der Erstellung der Erklärung durch den Steuerschuldner beauftragt worden sein.
Eine weitere Verlängerung bis 31. August scheint sich zu bestätigen.
Verlängerung der Stundungsmöglichkeiten
Auch Stundungsmöglichkeiten für Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und in einem nicht unerheblich negativ wirtschaftlichen Ausmaß betroffen sind, sind verlängert worden. Diese können bei dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. März 2021 per Antrag gestellt werden. Die Stundungen laufen dann längstens bis zum 30. Juni 2021.