Ver­län­ge­rung der Steu­er­erklä­rungs­frist für 2019

Vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Kri­se hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um Anfang Dezem­ber erklärt, dass die Steu­er­erklä­rungs­frist für 2019 um einen Monat bis zum 31. März 2021 ver­län­gert wird. Die Gro­ße Koali­ti­on hat sich aller­dings auf eine umfas­sen­de Frist­ver­län­ge­rung für die Steu­er­erklä­rung 2019 ver­stän­digt und will das, laut Aus­sa­gen von Koali­ti­ons­po­li­ti­kern, im nächs­ten Steu­er­ge­setz regeln.
Vor­aus­set­zung: Per­so­nen, Gesell­schaf­ten, Ver­bän­de, Ver­ei­ni­gun­gen, Behör­den oder Kör­per­schaf­ten im Sin­ne der Para­gra­fen 3 und 4 des Steu­er­be­ra­tungs­ge­set­zes müs­sen mit der Erstel­lung der Erklä­rung durch den Steu­er­schuld­ner beauf­tragt wor­den sein.

Eine wei­te­re Ver­län­ge­rung bis 31. August scheint sich zu bestätigen.

Ver­län­ge­rung der Stundungsmöglichkeiten
Auch Stun­dungs­mög­lich­kei­ten für Steu­er­pflich­ti­ge, die durch die Coro­na-Kri­se unmit­tel­bar und in einem nicht uner­heb­lich nega­tiv wirt­schaft­li­chen Aus­maß betrof­fen sind, sind ver­län­gert wor­den. Die­se kön­nen bei dem zustän­di­gen Finanz­amt bis zum 31. März 2021 per Antrag gestellt wer­den. Die Stun­dun­gen lau­fen dann längs­tens bis zum 30. Juni 2021.

Quel­le:
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/frist-zur-abgabe-von-steuererklaerungen-2019-wird-verlaengert_168_532034.html#:~:text=31.8.2021%20verl%C3%A4ngert.-,Die%20Abgabefrist%20f%C3%BCr%20durch%20Steuerberater%20erstellte%20Steuererkl%C3%A4rungen%202019%20wird%20bis,um%20einen%20Monat%20verl%C3%A4ngert%20werde.

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