Das Konjunkturpaket 2020 hat am 29.06.2020 erfolgreich das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Anträge für die neue Überbrückungshilfe können voraussichtlich ab 08.07.2020 – vorerst nur online – durch einen vom Antragsberechtigten beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden.
Um den Antrag gut vorzubereiten, sollte man ein paar Dinge beachten:
• Für die Buchhaltung April und Mai 2020 sollten alle relevanten Daten vorliegen. D. h. alle Angaben, Belege und Daten für die Monate April und Mai 2020 sollten Ihren Steuerberatern übermittelt worden sein.
• Für die Monate Juni, Juli und August 2020 müssen Sie für jeden einzelnen Monat getrennt eine Umsatzschätzung erstellen.
• Da Fixkosten für Verträge gefördert werden, die vor dem 01.03.2020 abgeschlossen wurden, prüfen Sie, ob alle Buchungsunterlagen zu den Fixkosten bei Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorliegen. Die Kosten müssen aus Verträgen vor dem 01.03.2020 stammen!
(Quelle: Mitglied Christian Wolf, Steuerberatung, Bad Dürkheim)
Informationen zum Konjunkturpaket finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020–06-03-konjunkturpaket-beschlossen.html