Qualifizierungschancengesetz, hinter diesem Begriff verbirgt sich die Möglichkeit die Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter staatlich fördern zu lassen. Dank des Gesetzes übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten für die Weiterbildung, wenn dies dazu dient den Mitarbeiter für zukünftige Aufgaben weiter zu qualifizieren. Werden Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt freigestellt, sind außerdem zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse möglich. Dabei bemisst sich die Förderhöhe an der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen.
Wie hoch ist die mögliche Förderung?
Bei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten werden die Weiterbildungskosten komplett übernommen, die Lohnfortzahlungskosten können zu 75 Prozent bezuschusst werden. Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Hälfte der Kosten.
Welche Kriterien gelten für die Weiterbildung?
Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 160 Stunden betragen. Gefördert werden nur Mitarbeiter deren Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt und zwischen zwei Weiterbildungen muss ein Abstand von mindestens vier Jahren eingehalten werden. Außerdem muss ein dafür zugelassener Bildungsträger die Weiterbildung durchführen und die Weiterbildung muss über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Wer entscheidet über die Förderung?
Ansprechpartner ist der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen den Arbeitgeberservice unter der bundesweiten Hotline 0800 4 55 55. Gerne unterstützt der BDS Sie auch bei der Suche nach einem regionalen Ansprechpartner.