Mitarbeiterförderung ist Unternehmensförderung!
Die Rechnung ist einfach: Ein zufriedener Mitarbeiter ist ein guter Mitarbeiter. Zufriedene Mitarbeiter engagieren sich und identifizieren sich mit ihrem Unternehmen. Mit leistungsbereiten Mitarbeitern steht und fällt der Erfolg eines Unternehmens.
Viele Faktoren bestimmen die Attraktivität eines Arbeitsplatzes. Unbestreitbar spielt jedoch die Entlohnung eine große Rolle. Werten Sie die Entlohnung auf, erhöhen Sie nicht nur die Attraktivität für Bewerber, sondern erhöhen zugleich die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft.
Überraschend: Dafür muss nicht mal viel Geld in die Hand genommen werden.
Stellen Sie sich vor Sie bieten Ihren Mitarbeitern ein persönlich zugeschnittenes Gehalt mit einer wesentlich höheren Wertschöpfung der bisherigen Bruttovergütung. Damit zeigen Sie Ihrer Belegschaft, dass sie wertgeschätzte individuelle Personen sind und nicht nur bloße Kostenstellen.
Unser Gesetzgeber bietet eine Fülle an Möglichkeiten die Unternehmensattraktivität zu erhöhen, die sich gleichzeitig positiv auf die Lohnnebenkosten auswirken.
Berücksichtigt wird die persönliche Situation des Arbeitnehmers, kommt er mit dem Bus zur Arbeit oder mit dem Auto. Telefoniert er viel mit dem Handy, geht er jeden Mittag zum Essen oder hat eine Lunch-Box dabei? Ist Ihr Arbeitnehmer ein vorrausschauender Typ und möchte was fürs Alter tun oder lebt er lieber im hier und jetzt? Hat er Kinder im Kindergarten, surft in seiner Freizeit im Internet und kauft dort ein?
DGEO – Betriebsrente zum ECHTEN Nulltarif!
Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschließen gemeinsam, einen Bruchteil des Bruttolohns exakt 1:1 gegen steuer- und sozialversicherungsbegünstigte Entgeltbausteine auszutauschen.
Diese können unter anderem Warengutscheine, Mobilfunkkostenübernahmen oder auch Einkaufs- bzw. Verzehrgutscheine sein. Diese praktikablen Bausteine sind so gut wie von jedem Arbeitnehmer zu nutzen und sind in der momentanen Gehalts- und Lohnlandschaft in Deutschland noch eher unbeachtet.
Dadurch erreicht man beim Arbeitnehmer einen höheren Nettoeffekt und beim Arbeitgeber weniger Lohnnebenkosten. Der Gesamtlohnanspruch des Mitarbeiters besteht in voller Höhe weiter, es sinkt nur der zu versteuernde und zu verbeitragende Teil des Lohns!
Diese Win-Win Situation wird durch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) optimiert und reduziert wiederum die Lohnnebenkosten. Somit leistet die DGEO einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung des Ruhestandes und übernimmt die Einrichtung und laufende Betreuung.
Berechnungsgrundlage:35-jähriger AN, geb. 01.01.1981, led., Ki.-St., 2.750,- € Brutto, 1.755,48 € NettoEinsatz von 4 Entgeltbausteinen |
Die DGEO ermöglicht durch dieses konzeptionelle Vorgehen einem z.B. 35-jährigen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge, mit einer Betriebsrente von ca. 450 Euro – ohne finanziellen Aufwand. Der Arbeitgeber profitiert durch Ersparnisse im Lohnnebenkostenbereich bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr pro Mitarbeiter.
ArbeitnehmersichtBetriebsrente 449,31 €(Entgeltumwandlung über 160,- € mit 0,00 €uro Eigenaufwand) |
ArbeitgebersichtErsparnis je MA ca. 550,- €/Jahr |
Garantierte Rechtssicherheit
Die Rechtskonformität für jedes Unternehmen wird vor der Einrichtung durch unsere Fachanwälte und Wirtschaftsprüfer garantiert und in individuellen Gutachten ausgearbeitet. Die Entgeltoptimierung wird immer mit dem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt abgestimmt.
Das Konzept berücksichtigt sämtliche Voraussetzungen und Entwicklungen des Steuerrechts, Tarifrechts, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, wie Sie die Entgeltoptimierung mit einem starken Partner umsetzen können.
Schaffen Sie Mehrwert für Ihre Angestellten und Ihr Unternehmen mit uns.
Ansprechpartner:
Gerd-Ulrich Pietsch
1x1 Makler Service GmbH & Co.KG
Kooperationspartner der DGEO – Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptemierung
Wittenburgerstr. 29
19053 Schwerin
Fon: +49 385 20 84 07 07
Mobil: +49 172 300 444 2
Mail: u.pietsch@1x1Makler.de