Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke regelt. Damit wird nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein Meisterbrief nötig, um sich in den entsprechenden Gewerken selbständig zu machen. Die Diskussion über die Meisterpflicht geht zurück auf die Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2003. Damals wurde die Meisterpflicht für 53 Gewerke abgeschafft und anders als es zu erwarten gewesen wäre nicht durch eine andere Zugangsbeschränkung, wie beispielsweise einen Gesellenbrief, ersetzt. Somit konnten sich auch Personen in den entsprechenden Gewerken selbständig machen, die keine entsprechende Berufsausbildung absolviert hatten.
Die jetzige Wiedereinführung der Meisterpflicht geht vor allem auf die gesunkenen Ausbildungszahlen in den entsprechenden Handwerksberufen zurück. Außerdem spielen die Gefahrengeneigtheit und der Schutz von Leben und Gesundheit eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung betont auch, dass die Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes eine Reglementierung rechtfertigt.
Die Meisterpflicht wird in folgenden Berufen wieder eingeführt: Fliesen‑, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer und Schilder- und Lichtreklamehersteller.
Für bestehende Betriebe in diesen Handwerksberufen, die keinen Meistertitel nachweisen können, gilt ein Bestandsschutz. Das Gesetz muss noch im Bundestag beraten und verabschiedet werden.