Liebe Mitgliedsunternehmen und Freunde des BDS Deutschland e.V., der Koalitionsausschuss der Bundesregierung kam am 3. Februar zusammen und wir wollen Ihnen die Ergebnisse, die uns vorliegen, gerne mitteilen.
Steuern – Verlustrücktrag
Für Unternehmen wird der geltende steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro, bzw. 20 Mio. (bei Zusammenlegung) angehoben. Hiermit soll mehr Liquidität geschaffen werden.
Mehrwertsteuersenkung – Gastronomie
In der Gastronomie wird die Mehrwertsteuersenkung der Speisen auf 7% über den ursprünglich festgelegten Termin vom 30.06.2021 hinaus, bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Kulturbereich
Mit dem Anschlussprogramm des Rettungs- und Zukunftsprogramms „Neustart Kultur“ wird eine weitere Hilfe von 1 Milliarde Euro für die leidende Kulturbranche zur Verfügung gestellt.
Weiter Hilfen sind:
– Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme, für in Not geratene Unternehmen. Dieser ist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden, analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.
– 150€ einmaliger Corona-Zuschuss für Erwachsene Grundsicherungsempfänger.
– 150€ einmaliger Kinderbonus pro Kind
Wir bleiben am Ball und werden Sie zeitnah, sobald uns neue Informationen erreichen, informieren.