Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung bringt gute Neuigkeiten für Anbieter von WLAN-Hotspots. Bisher konnten sich Anbieter von Hotspots nicht sicher sein, dass sie für Rechtsverstöße ihrer Kunden im Internet – etwa unberechtigtes Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen – verantwortlich gemacht werden. Die Gesetzesänderung stellt nun klar, dass sich diese Diensteanbieter auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen können. Das heißt, dass sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Zudem wird klargestellt, dass der WLAN-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. So muss sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff gesichert und die Zustimmung des Kunden einholen, dass dieser keine Rechtsverletzungen begehen werde.