Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU in Mecklenburg-Vorpommern
- Maßnahme: Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro
- Höhe der Liquiditätshilfe:
- Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre
- Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei
- Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.- Beantragung: : Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Die Antragsvormerkung bereits möglich. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung.
Quelle: https://www.gruenderlexikon.de/ Stand 28.3.2020
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung:
Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Mittel zur Förderung von Unternehmen mit Hilfe von rückzahlbaren Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus.
Antragsvormerkung: Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie
Freitag, 20.03.2020
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Mittel zur Förderung von Unternehmen mit Hilfe von rückzahlbaren Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus.Die Antragsvormerkung für Zuwendungen aufgrund der Corona-Pandemie steht ab sofort zur Verfügung. WICHTIG: Die Antragsvormerkung dient einer zügigen Bearbeitung Ihres künftigen Antrags, ersetzt diesen aber nicht. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung.
Quelle: www.gsa-schwerin.de, Stand 28.3.2020
Hier erhalten Sie mehr Informationen zur Antragsvormerkung.
Telefon-Hotline und Hilfspaket des Landes
Das Wirtschaftsministerium des Landes hat für heimische Unternehmen eine Corona-Hotline geschaltet und ein Hilfspaket geschnürt.
Hotline für Information und Beratung von Unternehmen:
Unternehmen können sich an die bestehende Unternehmens-Hotline wenden, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird. Die Unternehmens-Hotline ist unter der Telefonnummer:
0385/588 55 88
von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Darüber hinaus kann eine Vermittlung an die Arbeitsagentur mit Blick auf die Beantragung von Kurzarbeitergeld erfolgen.Hilfe für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern:
Die Auswirkungen des Corona-Virus erreichen die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus nicht absehbar. Erste Auswirkungen sind bereits spürbar. Unter anderem aus dem produzierenden Gewerbe, dem Handwerk, aus dem Tourismus gibt es vermehrte Hilferufe. Erste Liquiditätsengpässe treten bei Unternehmen auf. Um diesen Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können, haben wir ein 100-Millionen Euro Hilfsprogramm geschnürt. Unser Ziel muss es sein, die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Wirtschaft einzudämmen. Hierfür brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung. Arbeitsplätze und Unternehmen müssen gesichert werden“, machte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe deutlich.100-Millionen-Euro-Maßnahmepaket für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern – Einzelne Maßnahmen im Überblick
Sonderprogramm für Landesbürgschaften:
Auflegung eines Sonder-Landesbürgschaftsprogramms für Liquiditätshilfen für besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen. Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PwC hat sich als Mandatar des Landes kurzfristig personell verstärkt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer soll auf 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.Auch höhere Kredite werden verbürgt:
Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M‑V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.Schnelle Bürgschaften bis 250.000 Euro:
Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU:
Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentiwcklung (GSA) ausgereicht werden.
Liquiditätshilfe für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro.Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche:
Beschleunigte Auszahlung von bereits bewilligten Investitionszuschüssen (GRW) an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.Beschleunigte Auszahlung der Zuschüsse für Forschung und Entwicklung für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.
Beschleunigte Auszahlung der Investitionszuschüsse an Kommunen im Rahmen der Infrastrukturförderung innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.
Quelle: https://www.hwk-schwerin.de/artikel/corona-hotline-und-hilfspaket-des-landes-19,0,610.html Stand 28.3.2020
Hier geht’s zur SONDERINFO HILFESTELLUNG CORONA von unserem Partner-Verband HGV Warnemünde, welcher professionelle Hilfestellung anbietet:
https://www.hgv-warnemuende.de/sonderinfo-hilfestellung-corona/