Auch im Jahr 2016 können Existenzgründer und bestehende Unternehmen wieder Fördermittel für Beratungsleistungen erhalten. Wichtig ist weiterhin:
Erst nach einer erfolgreichen Antragsstellung kann die Beratung beginnen. Andernfalls erhalten die Unternehmen keine Zuschüsse. Der Bund der Selbständigen hat die wichtigsten Neuerungen
zusammengefasst.
Wer wird gefördert?
Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium hat drei Zielgruppen definiert: Erstens junge, neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen), zweitens bereits länger am Markt bestehende
KMU (Bestandsunternehmen) und drittens Unternehmen in Schwierigkeiten.
Jungunternehmen: Wer bekommt Fördergeld? Welche Beratungen werden gefördert?
Als Jungunternehmen gelten Firmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung. Das Spektrum der Fördermöglichkeiten ist sehr groß. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
Bestandsunternehmen: Wer bekommt Fördergeld? Welche Beratungen werden gefördert?
Am Markt bestehende Unternehmen können ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) eine Förderung der Kosten einer Unternehmensberatung erhalten. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen).
Unternehmen in Schwierigkeiten: Wer bekommt Fördergeld? Welche Beratungen werden gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, sollen mit Beratungsmaßnahmen unterstützt werden. Gefördert werden Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmenssicherungsberatung).
Wer entscheidet über die Förderanträge?
Mit der Durchführung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde beauftragt. In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und regionale Ansprechpartner eingebunden. Die Förderanträge sind online über die Antragsplattform des BAFA zu
stellen.
Weitere Infos:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung kann bis zu 3.200 Euro betragen. Einen Überblick über die Fördersummen finden Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/publikationen/internet_zahlung_und_zahlungsnachweis.pdf
Für weitere Informationen zum Thema Fördermittel kontaktieren Sie die BDS Geschäftsstelle unter Telefon:
0381–400 16 10 oder E‑Mail: info@bds-mv.de.