Der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. hat sich in den vergangenen Monaten für ein Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen eingesetzt. Nun hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem die wichtigsten Forderungen des BDS aufgegriffen werden.
Der Abmahnmissbrauch wird zukünftig dadurch eingedämmt, dass die finanziellen Anreize entfallen. Das bedeutet, dass der Abmahnende keinen Aufwendungsersatz mehr bei der Abmahnung von „online“ begangenen Verstößen gegen gesetzliche lnformations- und Kennzeichnungspflichten verlangen kann. Darüber hinaus ist der Aufwendungsersatz bei der Abmahnung von kleinen und Kleinstunternehmen sowie vergleichbaren Vereinen wegen Verstößen gegen sonstige Datenschutzverstöße ausgeschlossen. lm Fall der Erstabmahnung kann auch keine Vertragsstrafe vereinbart werden.
„Der Gesetzentwurf ist ein großer Erfolg unserer Arbeit. Bereits mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 haben wir darauf gedrängt, dass es ein Gesetz braucht, welches den Abmahnmissbrauch verhindert. Dabei haben wir verschiedene Gespräche geführt und das Thema platziert. Das Gesetz garantiert einerseits, dass weiter außergerichtliche Abmahnungen zulässig sind und andererseits, dass Selbständige nicht Opfer von Abmahnvereinen werden“, sagt Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland e.V., mit Blick auf den Gesetzentwurf.
Im nächsten Schritt wird das Gesetz im Deutschen Bundestag beraten und anschließend abgestimmt.