BDS Mecklenburg-Vorpommern e.V. begrüßt Vorschlag von CDU/CSU
Die CDU/CSU Bundestagfraktion hat einen Vorstoß unternommen um Unternehmen vor Abmahnungen im Zusammenhang mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung zu schützen. Angedacht ist eine Schonfrist von zwölf Monaten bevor kostenpflichtige Abmahnungen zulässig sind. Das entsprechende Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Der Bund der Selbständigen Mecklenburg-Vorpommern e.V. sieht die angedachte Schonfrist positiv, allerdings auch die Notwendigkeit einer langfristigen Lösung des Problems.
Eine Schonfrist für Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann nur eine Notlösung sein.
sagt Dr. Erwin Middelhuß, der Landesvorsitzender des Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverein Landesverband Mecklenburg-Vorpommerne.V. ist.
Wir brauchen eine langfristige Lösung des Problems. Das bedeutet eine Reform des Wettbewerbsrechtes. Die angedachte Idee von Abmahnungen ist, dass sich Unternehmen außergerichtlich einigen wenn einer der Wettbewerber gegen Regelungen verstoßen hat. Das halten wir für den richtigen Weg. Leider hat sich in der Praxis dieses dahin entwickelt, dass findige Geschäftemacher die Abmahnungen nutzen um Geld zu verdienen. Das sollte nie die Idee der Abmahnungen sein und muss konsequent unterbunden werden
Idee zur Lösung der Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Die einfachste Lösung dieses Problem zu lösen wäre, so Middelhuß:
Die erste Abmahnung muss immer kostenfrei sein. Dadurch bekommt die Abmahnung wieder den Charakter eines kollegialen Hinweises zwischen Unternehmen mit der Bitte um außergerichtliche Einigung und es kreist nicht mehr als Damoklesschwert über den Betrieben.
Datenschutz im Neuland
Die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien bleiben zwar im Kern erhalten, jedoch ist die DSGVO mit ihren 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen im Verhältnis zum deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der alten Datenschutzrichtlinie (DSRL) sehr viel umfangreicher. Aktuell sind die Gesetze der DSGVO für viele Unternehmen ein Glücksspiel wie beim Gaming Club Roulette. Nun äußern sich immer öfter die Datenschutzbehörden und die Landesbeauftragten für Datenschutz zu dem Thema. So auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung kommen neue Pflichten auf viele Unternehmen zu. Fast die Hälfte der Deutschen sorgt sich um die Sicherheit ihrer Daten. Das sollten Unernehmen berücksichtigen, so beispielsweise Krankenhäuser: Datenschutz ist Ärztinnen und Ärzten in Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Anliegen, konstatiert Heinz Müller, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M‑V). Dies zeigt die Resonanz der Fragebogenaktion des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zur ab Mai anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung.Wer sich bisher datenschutzkonform verhalten hat, wird den Anforderungen der DS-GVO weitgehend genügen können, beruhigt Müller. Jedoch kommen mit der DSGVO zusätzliche Pflichten auf die Ärzte zu.
Ohne eine abschließende Auswertung vorwegzugreifen, zeigen Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten rund um den Fragebogen, dass hier Schulungsbedarf besteht. Selbst unbeantwortete Fragebögen liefern eine wichtige Erkenntnis: Nicht alle Ärztinnen und Ärzte sind sich dessen bewusst, dass eine umfassende Kooperationspflicht gegenüber der Datenschutz-Aufsichtsbehörde besteht. Aus diesem Grund plant Müller das Projekt „Umgang mit Patientendaten in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns“, welches für 2018 und 2019 vorgesehen ist. Mit diesem Projekt will sich Müller einen Überblick über den Stand im Umgang mit Patientendaten in Mecklenburg-Vorpommern verschaffen.Dazu möchte Müller in einen Informationsaustausch mit den leitenden Verantwortlichen der Krankenhäuser treten.
Zu aller erst möchte Müller den datenschutzrechtlichen Ist-Zustand bei den Befragten aufnehmen, um herauszufinden, welche voraussichtlichen Auswirkungen die Datenschutz-Grundverordnung auf die Krankenhäuser und universitätsmedizinischen Einrichtungen haben wird. Die Themen der Befragung werden zum großen Teil auf Patientendaten zentriert sein und beinhalten die Verarbeitung von Patientendaten innerhalb des Krankenhauses. Als Ergebnis der Befragung erhofft sich der Müller ein besseres Verständnis für die datenschutzrechtlichen Herausforderungen in den Einrichtungen, um in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort ein hohes Niveau an Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu garantieren. Hierzu gibt es bereits einiges an Hilfsmaterial für die DSGVO.
Doch auch die Datenschutz-Behörde des Bundeslandes selbst hat mit der DSGVO zu kämpfen. Müller stellte vor kurzem die Anfrage nach neun zusätzlichen Stellen, um den neuen Voraussetzungen durch die DSGVO gerecht zu werden. Seine Behörde habe jetzt wesentlich mehr Aufsichts- und Prüfkompetenzen, weshalb er dringend mehr Personal bräuchte. Jedoch sieht der Rechnungshof des Landes laut einem internen Prüfbericht wohl keinen Anlass, mehr Fachleute einzustellen. Die Prüfer kommen im Bericht zu einer klaren Feststellung. Die 21 Stellen beim Datenschützer reichten aus, um die Aufgaben zu erfüllen.Aus dem Prüfbericht wird außerdem klar, dass Rechnungshof und Datenschutzbehörde mächtig im Clinch liegen. Müller wirft den obersten Kassenprüfern vor, kein Verständnis für die Anforderungen seiner Behörde zu haben. Der Rechnungshof hingegen meint, der Datenschützer wolle mit dem Kopf durch die Wand und verweigere sich effizienteren Arbeitsabläufen. Somit steht Landesdatenschützer Heinz Müller im Kampf um mehr Stellen für seine Behörde vor einer Niederlage.
Was die neuen Gesetze der DSGVO noch für Folgen haben werden und was für ein Durcheinander noch durch diese entstehen wird bleibt abzuwarten.