Eingewoben im hinteren Teil des umfangreichen Minijob-Entwurfes, welches Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegt hat, fand man die Festlegung, dass Arbeitgeber aus 11 Branchen, darunter z. B. aus der Gastronomie, der Reinigungsbranche oder Spediteure, zukünftig die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten sofort und digital dokumentieren müssen, um diese für Kontrollen bereitzuhalten. Hierbei sollte der Beginn der Arbeitszeit sofort bei Arbeitsanfang und das Ende mit der Dauer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher erfasst werden. Bis Oktober hätte das umgesetzt werden sollen, ansonsten drohten Bußgelder. Nach dem Einspruch des Koalitionspartners FDP, wurde der Entwurf einer Verschärfung der Arbeitszeiterfassung verworfen.
Hierbei hätten sich auch juristische und technische Probleme ergeben. Es wären gerade Branchen betroffen, die eben nicht dauerhaft stationär ein Zeiterfassungsgerät aufstellen können. Eine technische Lösung ist kompliziert und kostspielig. Eine Erfassung per App auf dem Handy ist ebenfalls kompliziert und datenschutzrechtlich bedenklich. Ist ein Betriebsrat vorhanden, so muss dieser einer Technik zur Leistungskontrolle erst einmal zustimmen.
„Wir sind froh, dass man intervenierte und der Entwurf einer Verschärfung der Arbeitszeiterfassung vom Tisch ist. Es war wieder einmal ein Bürokratiemonster, das künstlich aufgeblasen wurde. Weniger, statt mehr Bürokratie müsste es heißen! Die Umsetzung ist kompliziert und kostspielig und macht in den betroffenen Branchen schlichtweg keinen Sinn. Für ein juristisch fragwürdiges und unsicheres Vorhaben ab Oktober mit Bußgeldern zu drohen, war absolut fehl am Platze,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
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