Die Vorfälligkeit der Sozialbeiträge wird vom Bund der Selbständigen Deutschland seit Jahren kritisiert. Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 warb der Bund der Selbständigen für eine Entlastung der Betriebe durch eine Verlegung des Zahlungstermins der Sozialbeiträge. Die Fälligkeit der Sozialversicherungs-beiträge wurde im Jahr 2006 auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorverlegt. Unternehmen klagen seither über den hohen bürokratischen Aufwand. Nach der Bundestagswahl befasste sich der nationale Normenkontrollrat, der für den Bürokratieabbau zu-ständig ist, mit dem Thema der Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen. Dabei bestätigte sich die Einschätzung des Bund der Selbständigen Deutschland, dass insbesondere die Unternehmen, die zum Stichtag noch keine Klarheit über die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge haben und daher diese schätzen müssen, einen hohen Aufwand haben. Gemindert werden kann dieser Aufwand durch das „erleichterte Beitragsberechnungsverfahren“. Bei dem die Beiträge des Vormonats als Berechnungsgrundlage verwendet und die Differenzen zum Monatsende im Folgemonat verrechnet werden. Bisher kann das erleichterte Beitragsberechnungsverfahren nun in Ausnahmefällen genutzt werden, in Zukunft soll es allen Unternehmen offenstehen. „Die Öffnung des erleichterten Beitragsberechnungsverfahrens für alle Betriebe ist ein Schritt zur Entlastung der kleinen Unternehmen. Daher begrüßen wir diese Initiative und hoffen auf schnelle Umsetzung“, sagt die Präsidentin des BDS Deutschland, Liliana Gatterer.