Mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt einigen sich die Bundesländer auf ein Minimumbußgeld von 50€, das von Bundesland zu Bundesland aber auch höher ausfallen kann. Die einheitliche Untergrenze bei Verletzen der Maskenpflicht soll im ÖPNV und im Einzelhandel gelten. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Öffentlichen Fernverkehr soll ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig werden.