Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt das Modul zur schnellen und unbürokratischen Förderung der Unternehmensberatung für Corona-betroffene Unternehmen und Freiberufler ein. Bedingt durch die hohe Nachfrage sind die Mittel für diese spezielle Förderung bereits erschöpft. Zusätzliche Mittel können nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Fördertopf von 15,34 Millionen Euro erwies sich in Zeiten der Krise als viel zu gering. Zumal sich die Zahl der Neuberater aufgrund der unbürokratischen Antragstellung sprunghaft erhöht hat.
Bereits gestellte Anträge können nur bewilligt und die Förderung an den Berater ausgezahlt werden, wenn dies schon in Aussicht gestellt wurde. Ein förderfähiger Verwendungsnachweis und ausreichende Haushaltmittel sind Voraussetzung dafür. Wurde das noch nicht in Aussicht gestellt, kann es eventuell in den kommenden Monaten eine Berücksichtigung in einem Nachrückverfahren geben. Voraussetzung dafür sind allerdings ausreichende Haushaltsmittel.
Die anderen Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglichen weiterhin geförderte Beratungen. Diese Module werden unverändert fortgeführt und stehen den Unternehmen weiterhin zur Verfügung.
„Wir fanden die Idee von der Sache her gut, das war allerdings so nicht durchführbar. Leidtragende sind die Soloselbständigen, die in der Krise nicht das Geld haben einen nicht unerheblichen Teil der Beratungskosten zu tragen. Wir kritisieren vor allem die Informationspolitik, die hier langjährig akkreditierten Beratern gegenüber an den Tag gelegt wurde. Die Informationen konnten nur über die Medien und nicht über die BAFA direkt in Erfahrung gebracht werden. Das ist nicht hinnehmbar!“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bundes der Selbständigen Deutschland e.V.