Im Juli hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil zugunsten von Bank-Kunden gefällt.
Demnach dürfen Banken und Sparkassen bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam und nichtig erklärt. Die Klausel sah ein Entgelt „pro Buchungsposten“ vor (Az.: XI ZR 434/14). Für private Konten hatte der BGH pauschale Buchungspostenentgelte bereits Anfang des Jahres gekippt. Ein Versicherungsmakler hatte gegen die Gebühr von 0,32 EUR bei Rücklastschriften je Buchungsposten geklagt. Die Bank muss nun die gesamten Gebühren plus Zinsen erstatten.
Sind Sie betroffen? Wenn in den Kontoauszügen pauschale Gebühren für jeden Buchungsposten auftauchen und die AGBs einen pauschalen Preis je Buchungsposten enthalten, können Sie diese Gebühren zurückfordern. Wer eine Kontoführungspauschale zahlt oder Gebühren mit der Bank selbst ausgehandelt hat, ist nicht betroffen.
Wie fordere ich mein Geld zurück? Dazu müssen Sie alle zuviel gezahlten Gebühren auflisten und schriftlich an die Bank zur Erstattung einreichen.
Ab wann lohnt sich das? Wie lange rückwirkend die Ansprüche gelten, muss noch von den Gerichten geklärt werden. Es wird geraten, Gebühren bis 10 Jahre vor dem Gerichtsurteil zurückzufordern. Es sollten allerdings ein paar Hundert Euro sein, damit sich der Aufwand lohnt. Besprechen Sie dies auch mit Ihrem Steuerberater, um Auswirkungen auf die GuV im Blick zu haben. Lesen Sie dazu auch hier.