Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte einer Reform des Insolvenzrechtes geeinigt. Der von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf entschärft die Gefahr für kleine und mittlere Unternehmen durch die sogenannte Insolvenzanfechtung. Bisher war es möglich, dass ein Unternehmen, wenn es einem Lieferanten einen Zahlungsaufschub gewährte, bei einer Insolvenz des Lieferanten mit zur Verantwortung gezogen wurde. Die üblichen Mahnungen und Ratenzahlungen zwischen Unternehmen konnten dazu führen, dass ein gesunder Betrieb durch die Insolvenz eines Lieferanten ebenfalls in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Schließlich, so die gängige Rechtsprechung, könne man annehmen, dass das Unternehmen in diesen Fällen von der bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Lieferanten gewusst haben müsste. Durch die Gesetzesänderung soll diese Beweisführung nun umgekehrt werden. Zukünftig muss der Insolvenzverwalter dem Betrieb nachweisen, dass die Zahlungsunfähigkeit absehbar war. Außerdem wird die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre verkürzt. Die Neuregelung der Insolvenzanfechtung hat nicht nur für Unternehmen positive Auswirkungen. Auch Arbeitnehmer profitieren von der Gesetzesänderung. Die Anfechtung von Lohnzahlungen soll im Zuge der Reform ebenfalls verboten werden.