Seit dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Nettoarbeitseinkommen. Hierdurch soll das Existenzminimum von Arbeitnehmern geschützt werden. Der aktuelle unpfändbare Grundbetrag liegt aktuell bei 1.402,28 € im Monat.
Quelle: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland