Ministerpräsidentenkonferenz
„Das ist mentaler Raubbau“
Öffnungsszenarien müssen JETZT diskutiert werden
München/Berlin – „Auch heute stehen wir Selbständige da und blicken bangend und verzweifelt nach Berlin – wir werden ein weiteres Mal bitterlich enttäuscht. Die dringend notwendige Diskussion über Öffnungsszenarien ist maximal ein kleines Randthema. Das ist nicht mehr verantwortungsvoll, sondern mentaler Raubbau an unserem Mittelstand! Jeder Unternehmer arbeitet mit Kennzahlen in seinem Unternehmen. Das sind verlässliche Zahlen für ihn – die Ministerpräsidentenkonferenz tut dies offenkundig nicht. Mantraartig haben wir gelernt, dass eine Inzidenz von 50 das Ziel ist und es dann zu Öffnungen kommt. Jetzt hat man sich völlig unverständlich davon gelöst, doch wer sein Ziel nicht kennt, der geht den Weg auch falsch! Die Zahlen machen es deutlich, es muss jetzt auch über Öffnungsszenarien diskutiert werden. Aus diesem Grund fordern wir Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, dass bereits in der kommenden Woche ein Treffen des Bundeskanzleramts und der Staatskanzleichefs angesetzt wird, das sich ausschließlich mit Öffnungsszenarien beschäftigt. Dazu müssen Wirtschaftsvertreter geladen werden, um die Realität aus der Praxis abbilden zu können“, so die Präsidentin des Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V., Gabriele Sehorz.
Der BDS Bayern erneuert auch seine Forderung nach einer schnellen Auszahlung der Hilfsgelder:
„Es ist ein schwerer Fehler, die Unternehmen einerseits weiterhin mit Untersagungen zu belegen und andererseits die Hilfsgelder nicht auf den Weg zu bringen. Das ist staatliche Enteignung in den finanziellen Ruin“, so Sehorz weiter.
Sie fordert bei der Überbrückungshilfe III: Sobald der Antrag gestellt wurde, muss die Auszahlung der Abschlagszahlung innerhalb von 48 Stunden erfolgen – das ist keine Wohltätigkeit, sondern eine dringend notwendige Pflicht der politisch Verantwortlichen, um die Gefahr einer drohenden Insolvenzwelle zu bannen. Auch hier müssen wir zügig „vor die Welle“ kommen!
Stichproben und längere Prüfungen sind bei der Abschlagszahlung nicht notwendig, da „diese in der Regel bereits durch einen prüfenden Dritten, wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, beantragt werden“, so Sehorz. „Es muss endlich ohne schuldhaftes Zögern gehandelt werden!“ appelliert Sehorz abschließend.