Unser Ser­vice für Sie:

Das Kon­junk­tur­pa­ket 2020 hat am 29.06.2020 erfolg­reich das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren durch­lau­fen. Die Anträ­ge für die neue Über­brü­ckungs­hil­fe kön­nen vor­aus­sicht­lich ab 08.07.2020 – vor­erst nur online – durch einen vom Antrags­be­rech­tig­ten beauf­trag­ten Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer oder ver­ei­dig­ten Buch­prü­fer gestellt werden.

Um den Antrag gut vor­zu­be­rei­ten, soll­te man ein paar Din­ge beachten:

• Für die Buch­hal­tung April und Mai 2020 soll­ten alle rele­van­ten Daten vor­lie­gen. D. h. alle Anga­ben, Bele­ge und Daten für die Mona­te April und Mai 2020 soll­ten Ihren Steu­er­be­ra­tern über­mit­telt wor­den sein.
• Für die Mona­te Juni, Juli und August 2020 müs­sen Sie für jeden ein­zel­nen Monat getrennt eine Umsatz­schät­zung erstellen.
• Da Fix­kos­ten für Ver­trä­ge geför­dert wer­den, die vor dem 01.03.2020 abge­schlos­sen wur­den, prü­fen Sie, ob alle Buchungs­un­ter­la­gen zu den Fix­kos­ten bei Ihrem Steu­er­be­ra­ter oder Wirt­schafts­prü­fer vor­lie­gen. Die Kos­ten müs­sen aus Ver­trä­gen vor dem 01.03.2020 stammen!

(Quel­le: Mit­glied Chris­ti­an Wolf, Steu­er­be­ra­tung, Bad Dürkheim)

Infor­ma­tio­nen zum Kon­junk­tur­pa­ket fin­den Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020–06-03-konjunkturpaket-beschlossen.html

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