Unter­neh­mens­nach­fol­ge mit uns regeln

Die eige­ne Nach­fol­ge­re­ge­lung ist eine der schwie­rigs­ten Auf­ga­ben im Leben jedes Unter­neh­mers. Zum rich­ti­gen Zeit­punkt vom Lebens­werk Abschied zu neh­men und die Ver­ant­wor­tung an die rich­ti­gen Per­so­nen wei­ter zu geben, fällt meis­tens schwer und gelingt nicht immer. Wir hel­fen Ihnen dabei.
Auf­grund der Kom­ple­xi­tät bei grö­ße­ren unter­neh­me­risch gebun­de­nen Ver­mö­gen und unter Berück­sich­ti­gung der jewei­li­gen Fami­li­en­si­tua­ti­on ist bei der „Geschäfts­über­ga­be mit Plan“ eine umfas­sen­de Erfah­rung in den ver­schie­de­nen Fach­be­rei­chen unverzichtbar.

Als Bund der Selb­stän­di­gen haben wir selbst jah­re­lan­ge Erfah­run­gen und arbei­ten mit pro­fes­sio­nel­len Part­nern wie light­zins eG zusam­men für Sie.

Ange­hängt an die­sen Bei­trag fin­den Sie ver­schie­de­nes Info­ma­te­ri­al, um sich zu Nach­fol­ge­re­ge­lung kun­dig zu machen. Was müs­sen Sie bspw. beach­ten, wenn Sie getrennt vom Part­ner leben und ein gemein­sa­mes Sor­ge­recht für die Kin­der haben? Gibt es hier irgend­wel­che Ver­qui­ckun­gen oder gar Pro­ble­me, wenn Sie Ihr Unter­neh­men abge­ben wollen?

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