Bun­des­re­gie­rung plant Ent­las­tung für Unternehmen

Die Vor­fäl­lig­keit der Sozi­al­bei­trä­ge wird vom Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land seit Jah­ren kri­ti­siert. Bereits im Vor­feld der Bun­des­tags­wahl 2013 warb der Bund der Selb­stän­di­gen für eine Ent­las­tung der Betrie­be durch eine Ver­le­gung des Zah­lungs­ter­mins der Sozi­al­bei­trä­ge. Die Fäl­lig­keit der Sozi­al­ver­si­che­rungs-bei­trä­ge wur­de im Jahr 2006 auf den dritt­letz­ten Bank­ar­beits­tag des lau­fen­den Monats vor­ver­legt. Unter­neh­men kla­gen seit­her über den hohen büro­kra­ti­schen Auf­wand. Nach der Bun­des­tags­wahl befass­te sich der natio­na­le Nor­men­kon­troll­rat, der für den Büro­kra­tie­ab­bau zu-stän­dig ist, mit dem The­ma der Fäl­lig­keit von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen. Dabei bestä­tig­te sich die Ein­schät­zung des Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land, dass ins­be­son­de­re die Unter­neh­men, die zum Stich­tag noch kei­ne Klar­heit über die tat­säch­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge haben und daher die­se schät­zen müs­sen, einen hohen Auf­wand haben. Gemin­dert wer­den kann die­ser Auf­wand durch das „erleich­ter­te Bei­trags­be­rech­nungs­ver­fah­ren“. Bei dem die Bei­trä­ge des Vor­mo­nats als Berech­nungs­grund­la­ge ver­wen­det und die Dif­fe­ren­zen zum Monats­en­de im Fol­ge­mo­nat ver­rech­net wer­den. Bis­her kann das erleich­ter­te Bei­trags­be­rech­nungs­ver­fah­ren nun in Aus­nah­me­fäl­len genutzt wer­den, in Zukunft soll es allen Unter­neh­men offen­ste­hen. „Die Öff­nung des erleich­ter­ten Bei­trags­be­rech­nungs­ver­fah­rens für alle Betrie­be ist ein Schritt zur Ent­las­tung der klei­nen Unter­neh­men. Daher begrü­ßen wir die­se Initia­ti­ve und hof­fen auf schnel­le Umset­zung“, sagt die Prä­si­den­tin des BDS Deutsch­land, Lilia­na Gatterer.

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